Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs- und Lieferbedingungen

  1. Allgemeines

Grundlage des Vertragsverhältnisses sind, wenn Abweichendes nicht schriftlich vereinbart worden ist, ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers haben auch ohne ausdrücklichen Widerspruch durch uns keine Gültigkeit. Liefer- und Mietverträge sowie sonstige Vereinbarungen sind nur mit dem von uns schriftlich bestätigtem Inhalt wirksam. Mündliche Nebenabreden binden uns nicht. Der Kunde erkennt unsere Geschäftsbedingungen durch seine Unterschrift auf den Lieferpapieren bzw. durch seine verbindliche Bestellung uneingeschränkt an.

  1. Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme der an uns herangetragenen Bestellung zustande. Die Annahme von Bestellungen können wir innerhalb einer Frist von zwei Wochen ablehnen. Bestellungen gelten bei ausreichender Bonität des Kunden als angenommen, wenn sie innerhalb der vierzehntägigen Annahmefrist nicht abgelehnt werden.

  1. Mietbehälter
  2. I)

Wir liefern unsere Gas-Produkte in speziellen Behältern (Gasflaschen) aus und stellen unseren Kunden diese Behälter mietweise zur Verfügung. Für die Nutzungsdauer der Gasflaschen fallen nach Art und Größe der Behälter unterschiedlich hohe Mietkosten an. Die Gasflaschen können vom Kunden käuflich erworben werden. In diesem Fall fallen keine Nutzungsgebühren für die Gasflaschen an. Gebühren für die notwendige technische Abnahme der Gasflaschen fallen grundsätzlich dem Kunden zur Last.

II)

Bestellungen von Ware beinhalten grundsätzlich das verbindliche Angebot des Bestellers auf Abschluss eines Mietvertrages über die für die Auslieferung der Ware erforderlichen Gasflaschen. Die jeweils gültigen Mietsätze für die Überlassung der Gasflaschen sind in unserer Geschäftsstelle ausgehängt. Sie werden Neukunden mit dem ersten Lieferschein in Schriftform ausgehändigt.

 III)

Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, Verunreinigung oder Schäden infolge nicht bestimmungsgemäßen Gebrauchs der Gasflaschen auf Schadenersatz in Höhe deren Wiederbeschaffungswertes.

  1. IV)

In jeder Mietrechnung wird der Bestand der beim Kunden befindlichen Mietgasflaschen ausgewiesen. Dieser Ausweis gilt als anerkannt, wenn Einwendungen hiergegen nicht spätestens innerhalb von einer Woche nach Zugang der Rechnung schriftlich erhoben werden.

Zurückbehaltungsrechte können an den Mietbehältern nicht geltend gemacht werden.

  1. V)

Für die mietweise Überlassung von Gasflaschen kann vom Kunden eine unverzinsliche Sicherheitsleistung in Höhe des jeweiligen Wiederbeschaffungswertes erhoben werden.

  1. Mengen

Die Mengenangabe „m³“ bezieht sich auf einen Gaszustand bei 15°C und 1 bar. Etwaige Restinhalte zurückgenommener Behälter werden nicht vergütet. Bei flüchtigen Gase-Produkten wie z. B. tiefkalt verflüssigten Gasen oder Trockeneis ist die Abfüllmenge (Liter) bzw. das Abfüllgewicht (kg) am Lieferort (Eggenstein-Leopoldshafen) maßgebend.

  1. Lieferzeit
  2. I)

Der Beginn der Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Leistungsfrist verlängert sich um die Zeit, in der ein von uns nicht zu vertretendes vorübergehendes Leistungshindernis besteht. Überschreitungen der Lieferzeit berechtigen den Besteller erst dann zum Rücktritt vom Kaufvertrag, wenn eine uns gesetzte angemessene Nachfrist erfolglos verstrichen ist.

  1. II)

Alle Ereignisse höherer Gewalt und andere unverschuldete Ereignisse wie Betriebs-, Verkehrs-, Transport-, und Energieversorgungsstörungen sowie Streiks und Aussperrungen befreien uns für die Dauer und den Umfang ihrer Auswirkung von den vertraglichen Verpflichtungen.

III)

Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns hierdurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

  1. IV)

Kommt der Besteller in Annahmeverzug so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Kaufsache mit Verzugseintritt auf ihn über.

  1. Selbstabholung

Die Selbstabholung von Gasflaschen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Bei Selbstabholung hat der Kunde für die beförderungssichere Be- und Entladung der Gasflaschen Sorge zu tragen. Er wird auf die maßgebenden Vorschriften über Arbeitsschutz, Unfallverhütung und Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahnen und Binnengewässer (GGVSEB) hingewiesen. Selbstabholer verpflichten sich uns von jedweden Ansprüchen wegen Schadensereignissen auf Grund von nicht betriebs- oder nicht beförderungssicherem Transport von Gasflaschen freizustellen.

  1. Versendungskauf

Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandweg, Transport und Schutzmittel sind beim Fehlen entsprechender Weisungen nach unserer Wahl unter Ausschluss der Haftung vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit deren Übergabe an den Frachtführer, spätestens mit deren Verlassen unseres Lagers auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers kann die Ware versichert werden. Bei nicht rechtzeitigem Abruf versandfertig gemeldeter Ware sind wir berechtigt, diese auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu lagern und als ab Werk geliefert zu berechnen.

  1. Eigentumsvorbehalt/verlängerter Eigentumsvorbehalt
  2. I)

Bis zur vollständigen Erfüllung aller uns gegen den Besteller aus dieser Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche bleiben alle gelieferten Waren in unserem Eigentum. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.

  1. II)

Solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, ist der Besteller verpflichtet die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Vorgeschriebene Wartungs- und Inspektionsarbeiten hat der Besteller auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Der Besteller ist verpflichtet uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den entstandenen Ausfall.

III)

Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Ware (ausgenommen Wellness-Zubehör) im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Ware tritt er schon jetzt in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) an uns ab. Diese Abtretung gilt auch dann, wenn die Kaufsache erst nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist, wird von dieser Befugnis kein Gebrauch gemacht.

  1. Gewährleistung, Haftung, Mängelrüge

I)

Für die von uns gelieferten Waren übernehmen wir ab Gefahrenübergang für die Dauer von 12 Monaten die Gewährleistung im Rahmen der Herstellergarantie.

Gehört der Vertrag zum Betrieb des Handelsgewerbes des Bestellers so bestehen Gewährleistungsrechte nur wenn dieser den Verpflichtungen nach § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist.

  1. II)

Sollte die gelieferte Ware einen Mangel aufweisen, der bereits zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorlag, so wird diese Ware vorbehaltlich fristgerechter Mängelrüge nachgebessert oder es wird Ersatzware geliefert. Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist zu gewähren. Unsere Gewährleistungspflicht entfällt, wenn uns keine Nacherfüllungsmöglichkeit eingeräumt wird.

III)

Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist. Es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.

  1. IV)

Gewährleistungssprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Besteller oder Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, so bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche.

  1. V)

Für Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund wird nur im Rahmen der bestehenden Gesetze und nur aus der Deckung der bestehenden Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung gehaftet. VI) Im Falle von leichter Fahrlässigkeit ist ein Schadenersatz ausgeschlossen, wenn der Schaden den Wert der Lieferung nicht übersteigt; dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

VII)

Diese Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche aus Produkthaftung. Sie finden auch keine Anwendung bei Ersatzansprüchen wegen Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden wenn diese von uns vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind.

VIII)

Für Schadensersatzansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf unserer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.

  1. Preise und Zahlung
  2. I)

Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk netto ausschließlich Verpackung und zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Kosten der Verpackung, GGVSEB, Transport und Verbringung und Kosten, die aus neuen/geänderten gesetzlichen Auflagen resultieren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Produktpreise beinhalten nicht die Miete für die von mietweise überlassenen Gasflaschen.

II)

Die Flaschenmiete ist bei Erhalt der Ware ohne Abzug zur Zahlung fällig. Warenrechnungen sind sofort rein netto nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsrückstand sind wir berechtigt, die Lieferung einzustellen. Im Fall des Zahlungsverzugs berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Gegenüber Unternehmern behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden geltend zu machen.

 III)

Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt in gleicher Weise für die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten wegen Gegenansprüchen.

  1. IV)

Sofern keine Festpreisabrede getroffen wurde, bleiben angemessene Preisänderungen wegen veränderter Lohn-, Material- und Vertriebskosten für Lieferungen, die 3 Monate oder später nach Vertragsabschluss erfolgen, vorbehalten

  1. Anwendbares Recht/Erfüllungsort/Gerichtsstand/Schriftform
  2. I) Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  3. II)

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen aus diesem Vertrag ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe, sofern der Besteller Vollkaufmann ist.

 III)

Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind nur wirksam, wenn sie schriftlich niedergelegt sind. Das Schriftformerfordernis gilt auch für die Vereinbarung der Aufhebung der Schriftform.

  1. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Regelung soll in diesem Fall durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

  1. Datenschutz

Am 25. Mai 2018 ist die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft getreten. Wir möchten Sie in diesem Zusammenhang darüber informieren, dass in unserem Haus Daten über Ihr Unternehmen gespeichert und verwendet werden. Dies sind unternehmensspezifische oder personenbezogene Daten wie Kontaktdaten (z. B. Adressen, Telefonnummern, Ansprechpartner, E-Mail-Adressen), produktbezogene Daten sowie die Daten über unsere Geschäftsprozesse (Anfragen, Angebote, Aufträge, Bestellungen, Lieferscheine, Rechnungen, Steuernummern etc.). Ihre Daten werden ausschließlich für eine ordnungsgemäße Geschäftsabwicklung benötigt und verwendet. Wir bedienen uns geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre Daten zu schützen. Ihre Daten werden weder für andere Zwecke verwendet noch Anderen zum Zwecke anderer Verwendung zugänglich gemacht. Weiterhin möchten wir Sie darüber informieren, dass wir auch zukünftig Daten der oben aufgezählten Datenkategorien erfassen, speichern und verwenden werden, da diese zur Abwicklung unserer Geschäftsvorgänge notwendig sind. Sollten Sie von Ihrem Widerrufs- oder Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, genügt eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Solange kein Einspruch auf Speicherung und Verwendung von Daten vorliegt, setzen wir Ihr Einverständnis voraus. Auf Ihren Wunsch löschen wir Ihre Daten soweit sie nicht einer steuerrechtlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.   Eggenstein, 25.05.2018

 

Geschäftsführer: Klaus Beißmann, Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist Karlsruhe/Baden,   Gerichtsstand Karlsruhe